Veneko aus Berlin 03020847039 / +493020847039
Anrufername: Veneko mehr...
Bewertungen: 132 (entfernt: 115)
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Einschätzung: sehr unseriös, nicht annehmen, Kommentare beachten!
tellows Team schrieb: Offizielle Stellungnahme der VeNeKo GmbH zu den hier geäußerten Meinungen. All diejenigen, die si... alle Bewertungen
Details zur Telefonnummer
Stadt: Berlin - DeutschlandTelefonnummer: 030-20847039
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Achtung, 03020847039 ist negativ bewertet. Anrufschutz empfohlen!
tellows Score für +493020847039
Verteilung der Anruftypen und Anrufernamen in den Bewertungen
Anruftypen:
Aggressive Werbung 35 Meldungen |
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Seriöse Nummer 6 Meldungen |
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Unbekannt 4 Meldungen |
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Telefonterror 3 Meldungen |
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Kostenfalle 2 Meldungen |
Anrufername:
Veneko 15 Meldungen |
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Veneko GmbH 9 Meldungen |
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VeNeko GmbH 7 Meldungen |
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unbekannt 5 Meldungen |
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Veniko 4 Meldungen |
Vorwahl Berlin, Stadt
tellows Score der Stadt: 6.3Vorwahl: 030
Postleitzahl: 10178
Einwohner: 3431675
Männliche Bevölkerung: 1680502
Weibliche Bevölkerung: 1751173
Landfläche: 891 km²
Ungefähre Position des Anrufers
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Wer ruft an mit 03020847039?
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ADMIN tellows Team meldete die Nummer 03020847039 mit Score 5
Hallo liebe tellows-Freunde,
Auf dieser Seite mussten wir aus rechtlichen Gründen entfernte Kommentare wiederherstellen. Wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Kommentare ohne nachvollziehbare Begründung entfernt wurden.
Leider ist der Sachverhalt für tellows nicht eindeutig zu klären, da tellows kein direkt Betroffener ist. Da wir die Richtigkeit der Behauptungen nicht ohne Weiteres überprüfen können, sind wir auf die Mithilfe unserer tellows-Freunde angewiesen. Wir bitten daher die tellows-Freunde, die die Löschung veranlasst haben, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die vorherige Löschung mit Beweisen oder nachvollziehbaren Erkenntnissen überprüfen können.
Danke für Euer Verständnis.
Euer tellows Team
schall antwortete 25.09.16 18:09Tellows würde besser mal die offensichtlichen Fakekommentare löschen.
Das sind alle grünen.Haid antwortete 27.09.16 20:09Es muss doch eine Lösung geben damit man diese Firma zur Rechenschaft ziehen kann.
Das sind doch Verbrecher!!
Ich würde auf jeden Fall mithelfen!!tellows Team antwortete 10.10.16 09:05Hallo schall und Haid,
bitte meldet euch bei uns per E-Mail. Wir würden uns gern mit euch austauschen! Wir danken für eure Hilfe!
Euer tellows Team
David Dobritz antwortete 09.11.16 17:57Über aggressiv lässt sich streiten, kommt ja auch immer auf den Callagenten selbst an, ich kann ansonsten jedenfalls sagen das die Firma seriös arbeitet..Nanni antwortete 09.11.16 19:07@David Dobritz, lies deinen Post nochmal und denk drüber nach...David Dobritz antwortete 10.11.16 17:47@Nanni: Was soll ich da nachdenken?Nanni antwortete 10.11.16 18:13@David Dobritz,
>>>kommt ja auch immer auf den Callagenten selbst an,<<<
Den Rest kann man hier nachlesen...
Da sind wohl ein paar Idioten im Callcenter der VeNeKo, die unbedingt Aufträge schreiben wollen und tun es, obwohl nicht einmal ein Gespräch stattgefunden hat.Rainer antwortete 17.01.17 15:23hier geht es weiter :-(
https://www.tellows.de/num/030220124596
Venko-Opfer antwortete 31.03.17 08:36@Haid
"Es muss doch eine Lösung geben damit man diese Firma zur Rechenschaft ziehen kann. "
gibt es:
- die Venko mit einem T5F auffordern Auskunft zu geben
- die Venko und deren Geschäftsführer über einen Anwalt abmahnen und von den eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern
- die Bundesnetzagentur über deren Cold-Calls zu informieren
- den Berliner Landesdatenschutzbeauftragen einschalten
- die negativen Erfahrungen mit der Veneko hier und auf weiteren einschlägigen Seiten im internet posten
- ... [weitere legale Ideen sind gerne gesehen]
An der Reaktion der Veneko GmbH auf Postings hier sieht man schön das die darauf nervös und dilettantisch reagieren.
Der Anwalt der Veneko GmbH scheint auch keine allzugrosse Leuchte seines Fachs zu sein. Die Schoten die die Veneko mit Beteiligung ihres Anwalts abzieht legt den Schluss nahe das der wenig bis keine Ahnung vom Wettbewerbs- bzw. Datenschutzrecht hat.
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ADMIN tellows Team meldete die Nummer 03020847039 mit Score 5
Offizielle Stellungnahme der VeNeKo GmbH zu den hier geäußerten Meinungen.
All diejenigen, die sich durch einen Anruf unseres Unternehmens belästigt fühlen oder davon ausgehen, dieser Anruf sei rechtswidrig gewesen, bieten wir die Möglichkeit sich unter der E-Mailadresse [email protected] direkt bei uns zu melden.
Wir bitten Sie höflich Tag und Uhrzeit des Anrufs und ggf. Inhalt des Anrufs mitzuteilen, wir recherchieren dann gern, wie es zu diesem Anruf kommen konnte und werden Sie bzw. Ihre Telefonnummer selbstverständlich unabhängig davon, ob ein Anruf stattgefunden hat oder nicht, sperren.
Leider kam es im Rahmen der Bewertungen zu Mehrfachmeldungen derselben Nutzer oder es gab Meldungen von Nutzern, die gar nicht angerufen wurden. Das führt leider zu negativen Manipulationen der Bewertungen. Wir begrüßen die kritische Auseinandersetzung mit unseren Angeboten und freuen uns auf einen direkten Kontakt.
Ihre VeNeKo GmbHDieterP13 antwortete 20.07.17 10:51Wie der direkte Kontakt mit der Veneko GmbH aussieht, kann in meinem obigen Eintrag nachgelesen werden. Auch ich wollte nur eine Entschuldigung für die beiden bei mir auf meinem Privatanschluss erfolgten Cold Call Anrufe erhalten. Stattdessen wurde der Rechtsanwalt der Fa. Veneko GmbH, Dr. B. auf mich losgelassen, der dann in der Folgezeit mehrfach versucht hat, mich in aggressiver Art und Weise mundtot zu machen. Ich wurde mit einer 52-seitigen Abmahnung überzogen und sollte unter Zahlung von 2048,40 € u.a. erklären, dass ich nicht angerufen worden bin.
Die Unterlassungserklärung habe ich natürlich nicht abgegeben.
Ferner hat dieser Rechtsanwalt zweimal meine Einträge bei Tellows löschen lassen, indem er eine Falsche Eidesstattliche Versicherung eines Veneko-Angestellten vorgelegt hat. In dieser Falschen Eidesstattlichen Versicherung hat der Veneko Angestellte an Eides Statt versichert, dass ich nicht angerufen worden sei; krasser geht es nicht mehr. Es ist zu bemerken, dass ich alle Anrufprotokolle abspeichere und die Anrufprotokolle der beiden durch Fa. Veneko betätigten Anrufe dem Rechtsanwalt vorgelegen haben, er also genau wusste, dass die Anrufe erfolgt sind!!!
Eine Klage gegen mich ist auch niemals eingereicht worden, warum wohl?
Ich habe sowohl der Fa. Veneko als auch dem Rechtsanwalt mehrfach angeboten, sich bei mir zur Beendigung der Sache für die beiden Cold Call Anrufe entschuldigen zu können; leider vergebens. Eine Entschuldigung habe ich bis heute nicht erhalten. Notwendige Konsequenz war dann, dass ich Mitteilungen/Anzeigen an folgende Institutionen gemacht habe bzw. machen musste: Bundesnetzagentur, Wettbewerbszentrale, Datenschutzbeauftragter Berlin, Rechtsanwaltskammer Berlin, Ordnungsamt Berlin.
Schade, dass weder der Rechtsanwalt Dr. B. noch der Geschäftsführer der Fa. Veneko GmbH, Herr Tobias Hirt, die Größe besitzen, sich endlich für die bei mir erfolgten Entgleisungen zu entschuldigen, damit die Auseinandersetzung für mich endlich als erledigt abgehakt werden kann und die Fa. Veneko wieder aus meinem Focus verschwindet.
DieterP13 antwortete 20.07.17 11:18Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich finde es gut und richtig, dass die Fa. Veneko sich endlich auch vernünftig mit denen auseinandersetzen will, die sich durch solche Werbeanrufe gestört fühlen. Zu einem Neuanfang gehört dann aber auch, dass die "Altlasten" bereinigt werden. Also ich warte weiterhin
a. auf eine Entschuldigung vom Geschäftsführer der Fa. Veneko,
b. auf eine Rücknahme der Falschen EV des Angestellten der Fa. Veneko und
c. auf eine Entschuldigung durch den Rechtsanwalt, in welchem dann endlich auch eingeräumt wird, dass die bei mir erfolgten Anrufe rechtswidrig und illegal waren. Danke!Anton antwortete 20.07.17 16:57Der Veneko GmbH muss man mit Hilfe eines Anwalts und eines Gerichts klarmachen das deren illegale Werbeanrufe verboten sind !
Anton antwortete 20.07.17 16:59@Veneko
wieviele Einstweilige Verfügungen des Landgerichts Berlin braucht ihr noch bis ihr endlich kapiert das eure Werbemethode mit den illegalen Cold-Calls euch Ärger und Kosten bringen?
Anton antwortete 20.07.17 17:01@Tellows:
übt die Veneko GmbH jetzt wieder Druck auf Euch aus?
Warum sind hier nicht wenige Einträge plötzlich verschwunden?
DieterP13 antwortete 20.07.17 17:51@Anton: Ich denke, dass die Veneko GmbH sowie auch vermutlich der Rechtsanwalt mittlerweile durch die vielen Auseinandersetzungen gemerkt haben, dass ihre Bewältigungsstrategie nicht greift. Bei Beschwerden wird die Fa. VeNeko GmbH nach meiner Rechtsauffassung schwerlich ein Einverständnis des Angerufenen begründen können. Folglich werden sicher viele Entscheidungen zum Nachteil der Fa. Veneko ausgefallen sein. Jetzt soll wohl bei Beschwerden -so wie es sich m.E, auch gehört- ohne Einschaltung des Rechtsanwalts mit seinem aggressiven Vorgehen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Dieses hätte ich mir im Februar 2016 auch gewünscht. Mehr wollte ich nicht. Ich wollte für die bei mir erfolgten Cold Call Anrufe eine Entschuldigung haben und die Zusage, dass meine Rufnummer für die Zukunft mit einer Werbesperre belegt worden ist. Was daraus wurde, könnt ihr in meinen Einträgen lesen. So etwas habe ich auch noch niemals erlebt. Andere Firmen gehen i.d.R. sehr professionell damit um und gehen in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Anrufe sofort auf den Kunden zu, sprechen eine Entschuldigung aus und sichern für die Zukunft die Werbesperre zu. Mehr habe ich von der Fa. Veneko auch nicht gewollt; leider hat die Fa. Veneko das anders gesehen und mir ihren Rechtsanwalt mit seinen in meinen Augen aggressiven Methoden "auf den Hals gehetzt". Es ist schon mehr als unverfroren, wenn man in Kenntnis der erfolgten Anrufe (die Anrufprotokolle lagen dem Rechtsanwalt vor) eine Abmahnung durchsetzen will, in der das Cold Call Opfer unter angedrohter Vertragsstrafe von 5.500 EUR bestätigen soll, dass es nicht angerufen worden sei. Auch die zweimalige Vorlage einer Falschen Eidesstattlichen Versicherung, um die Löschung meiner Tellows-Einträge durchzusetzen, haben mich tief verletzt. So kann man nicht mit Cold Call Opfern umgehen.
Die Entschuldigungen vom Geschäftsführer der Fa. Veneko, dem Angestellten Vincent F. sowie dem Rechtsanwalt Dr. B. sind deshalb mehr als überfällig. Ich warte darauf immer noch. Mal sehen, ob es die Fa. Veneko mit ihrem neuen Beschwerdemanagement ernst meint. Sobald die drei Entschuldigungen bei mir vorliegen, wird die Fa. Veneko komplett aus meinem Blickfeld verschwinden. Im Augenblick handelt es sich bei mir nach wie vor um eine nicht erledigte Angelegenheit. Auch aufgrund meiner vielen Anzeigen habe ich bisher kaum Rückmeldungen erhalten, so dass ich darüber ebenfalls noch keinen Rechtsfrieden gefunden habe.
Wie gesagt: Ich bin über das rüde Vorgehen mit den geschilderten zweifelhaften Methoden immer noch sehr verletzt. Eine Entschuldigung der drei genannten Personen wäre deshalb aus meiner Sicht das mindeste, was dringend überfällig wäre. -
Insider meldete Veneko GmbH mit der Nummer 03020847039 als Aggressive Werbung
inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern:
Die Veneko GmbH hat aufgrund eines illegalen Werbeanrufs eine einstweilige Verfügung kassiert
Wenn die jetzt nochmals bei dem Antragssteller anrufen wirds teuer bzw. kann der Geschäftsführer der Veneko in den Knast wandern :-)
Wurde auch langsam Zeit das ein Gericht denen zeigt wo der Hammer hängt.Gerd antwortete 10.04.17 11:41wurde auch Zeit!
ob das aber die VeNeKo von ihren illegalen Werbemethoden abhält?
DieterP13 antwortete 10.04.17 13:14Es ist richtig, sich zu wehren. Ich habe sowohl mit dem Geschäftsführer der Fa. VeNeko GmbH als auch mit dem Rechtsanwalt die Erfahrung gemacht, dass die geltende Rechtslage schlichtweg ignoriert wird. Zur Zeit bereite ich deshalb einen Schriftsatz vor, um vom Gewerbeamt der Stadt Berlin eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO prüfen zu lassen. -
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Ermittler Haid meldete Veneko Becker/Sauer mit der Nummer 03020847039 als Aggressive Werbung
Mich hat niemand angerufen da ich zu dieser Zeit im Urlaub war.
Der Sachverhalt ist so.
Mein neuer,von mir ausgewählter Stromanbieter - Schwarzwald energ - schickte mir ein Schreiben dass sie meine Kündigung bei ihnen bedauern. Ich war total sprachlos da ich bei denen nicht gekündigt hatte.
Ich forschte nun weiter.
Angeblich sollte sollte ich nun von Ensys GmbH mit Strom beliefert werden.
Der Auftrag kam von der Veneko GmbH.
Ich habe im Internet nach einer Telefonnummer gesucht und die Nr. 030-220124590 angerufen. Das war gestern am 26.09.2016.
Dem Herrn am Telefon schilderte ich kurz mein Anliegen.Ich wollte wissen wer denen den Auftrag erteilt hat. Als ich etwas unangenehm geworden bin sagte der Herr er könnte mir nicht weiterhelfen, ich soll nochmals die gleiche Telefonnummer anrufen dann hätte ich den richtigen Ansprechpartner. Verbinden könne er mich nicht. War mir gleich klar dass da was nicht stimmt.
Angeblich hat von Veneko eine Frau Becker mit mir gesprochen. Sie sagte mir Vor- und Nachnamen. Der Nachname stimmte, jedoch gibt's den Vornamen bei mir nicht und ich war ja im Urlaub. Bei mir war niemand im Hause.
Ich wollte nun meine bei denen gespeicherten Kontaktdaten wissen.
Ich erfuhr nur eine Emailadresse und Geburtsdatum. Beide sind total falsch.
Allerdings stimmt die Stromzählernummer.
Daraufhin habe ich Kontakt mit dem Herrn der email aufgenommen. Diesem war der Name Veneko unbekannt und dieser hat auch niemandem einen Auftrag für Stromlieferung erteilt.
Heute um 15.30h habe ich mich nochmals mit meinem Stromanbieter in Verbindung gesetzt da ich wissen wollte ob ich meinen Vertrag nochmals neu abwickeln muss. Die sagten mir dass auf einmal meine angebliche Kündigung, sei es von der Ensys GmbH oder von Veneko zurückgerufen worden ist.
Da sich das innerhalb von 2 Tagen geklärt hat ist mir klar dass die Veneko GmbH auf unseriöse Art an Daten kommen muss.
Ich werde denen auf jeden Fall so schnell keine Ruhe geben.David Dobritz antwortete 09.11.16 22:18Dann wohl eher von der anderen Firma die sie nannten, nicht der venekoDavid Dobritz antwortete 10.11.16 06:00Ich vergaß zu erwähnen, dass ich zur Fa. VeNeko GmbH gehöre und von dort bezahlt werde.Prekariatsaufklärer antwortete 11.11.16 19:00Wenn jemand sparen will, dann wendet er sich nicht an agressive anrufende Treuhänder bzw. Wiederverkäufer oder Vermittler und Provisionsgeier von Unternehmen die nachweislich unangenehm aufgefallen sind.
Hören Sie mit Ihrer Propaganda auf und ändern Sie Ihr Geschäftsmodell so dass es ehrlich und marktgerecht rüberkommt, uppps vergessen, das würde ja bedeuten dass VeNeKo vom Markt verschwindet, da das Modell der ungewollten Anrufe nicht gesetzeskonform ist, und somit nicht weiter betrieben werden könnte. Verdienen Sie bitte doch Ihr Geld mit ehrlicher Arbeit! Es liegt deutschlandweit genug Herbstlaub in den Strassen und auch Schnee schieben erfordert nicht all zu viel Bildung. -
Prekariatsaufklärer meldete VeNeKo mit der Nummer 03020847039 als Telefonterror
Eine Firma die fortlaufend und immer wieder wegen Anrufen auffält die im Auge der Bundesnetzagentur als verbotene Geschäftspraktik festgeschrieben ist, und dennoch ihr Spiel weiter betreibt, und zudem juristische Mittel in die Hand nimmt um hier unliebsame Beiträge entfernen zu lassen, ist definitiv nicht ganz sauber! Ohne Not jubelt niemand bei unerlaubten Werbeanrufen, hier wird aus den eigenen Reihen heraus versucht, dem Negativscore entgegenzuwirken. Wer sich den Zirkus hier anschaut, wird es sicher verstehen! Eine Firma die sich selbst einen veränderten Scorewert verschafft und Foren mit Falschaussagen und Eigenwerbung ausschmückt, ist unseriös! Auch ändert es nichts an der Tatsache dass unerlaubte und unverlangte Werbeanrufe verboten sind!
Kalaoller antwortete 27.10.16 12:32Wenn man unwahrheiten verbreitet braucht man sich auch nicht wundern warnúm gegen sowas ein Anwalt was unternimmt!!! Das ist eine Frechheit so ein Kommentar hier abzulassen wenn man keine Ahnung hat!! So etwas ist sehr Geschäftsschädigend!!!Prekariatsaufklärer antwortete 27.10.16 12:45Ein ganz grosses MIMIMIMIMI aus dem Hause VeNeKo ? Wie darf ich das sonst verstehen.
Eine Geschäftsschädigung ist immer erst dann gegeben wenn jemand daran gehindrt wird ein seriöses Geschäft mit seriösen Mitteln zu tätigen. Na dannfreu ich mal auf die Sammelklage eines Kollektivs von Hauseinbrechern, die die Sicherheitsindustrie verklagt!Nanni antwortete 27.10.16 13:53Ich denke mal, dass über kurz oder lang die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur sich die VeNeKo mal zur Brust nehmen werden. Das geht echt auf keine Kuhhaut mehr, was die abziehen.Biene21 antwortete 13.01.17 12:03Hallo Kalaoller, solange man die Wahrheit berichtet, hat das nichts mit Geschäftsschädigung zu tun sondern mit der Aufklärung anderer Mitbürger.Veneko-Opfer antwortete 31.03.17 08:40@Kalaoller
geschäftsschädigend verhält sich der Geschäftsführer der Veneko GmbH.
wer mit solchen illegalen Geschäftspraktiken agiert schädigte unterm Strich die GmbH.
die Vielzahl der Beschwerden alleine hier auf Tellows zeigt doch das bei der Veneko GmbH der Fisch vom Kopf her stinkt.
ich kann mir gut vorstellen das in den Bilanzen der Veneko GmbH der Posten der Rechtskosten ( Anwalt, Gericht usw.) nicht gerade klein ist.
Die Reaktion der Leute die mit illegalen Werbeanrufen genervt werden sind inzwischen bei Google auch recht gut platziert. Diese Negativwerbung hat sich die Veneko selbst zuzuschreiben.
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Informant meldete Veneko mit der Nummer +493020847039 als Aggressive Werbung
Gerade hab ich folgende Info bekommen:
Ein Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die VeNeKo GmbH, Berlin erlassen.
Wenn die jetzt den Antragsteller mit Telefonwerbung belästigen wird ein Ordnungsgeld verhängt. Ersatzweise Ordnungshaft für den Geschäftsführer ;-)
Informant antwortete 11.06.17 13:48ich sehe gerade das dies interessante Info hier auf der Seite schon gepostet wurde
egal, doppelt genäht hält besser :-)
DieterP13 antwortete 11.06.17 14:22@Informant
Das Ergebnis ist super. Es zeigt deutlich, dass Anrufe der Fa. Veneko GmbH durchaus rechtswidrig und illegal sein können, auch wenn sie im gewerblichen Bereich erfolgen. Ich führe mit denen seit über 1 Jahr Schriftwechsel (siehe oben) und obwohl ich nur eine Entschuldigung für die beiden bei mir erfolgten rechtswidrigen Cold Call Anrufe haben wollte, sind sowohl der GF Tobias Hirt als auch der Rechtsbeistand bis heute nicht bereit gewesen, dieses einzuräumen. Stattdessen nehmen sie lieber Anzeigen bei div. Institutionen in Kauf und setzen sich damit auseinander. Ich gehe grundsätzlich gegen jeden Cold Call Anruf vor, der auf meinem Telefon eingeht bzw. uns als Spamfax erreicht. So etwas, wie mit dieser Firma und mit diesem Rechtswanwalt Dr. B. habe ich noch niemals erlebt. Ich habe festgestellt: Je größer die Firma, desto besser ist das Beschwerdemanagement. Große Firmen entschuldigen sich nach Beschwerden über Cold Call Abrufen sofort bei mir. Warum wohl? Die wissen genau, dass ein Rechtsverstoß begangen wurde und da ist eine Entschuldigung mit der Zusage, zukünftig derartige Cold Call Anrufe zu unterlassen, das absolut kleinste Problem.
Ich bin ja für meine Forderung nach Entschuldigung sogar vom Rechtsanwalt der Fa. Veneko abgemahnt worden (siehe oben), sollte 2048,40 EUR Abmahnkosten bezahlen und das abstruseste: Ich sollte u.a. unterschreiben, dass ich nicht angerufen worden bin. Außerdem hat der Rechtsanwalt zweimal mit einer Falschen Eidesstattlichen Versicherung, in der ein Angestellter der Fa. Veneko an Eides Statt bestätigt hat, dass ich nicht von Fa. VeNeko angerufen worden sei, meine Löschungen bei Tellows durchgesetzt. Ich habe natürlich alles wieder eingestellt (siehe oben).
Ich finde es deshalb super, dass auch andere Geschädigte der Fa. Veneko und dem Rechtsanwalt mal zeigen, wo der rechtliche Hammer hängt. Also in diesem Sinne: Lasst Euch nichts gefallen, das Recht ist auf unserer Seite. Auch im gewerblichen Bereich darf die Fa. VeNeko grundsätzlich erst einmal niemanden anrufen. Der GF muss zu jedem Anruf auch unter Gewerbetreibenden ein Einverständnis begründen können. Wenn er das nicht kann, ist der Anruf illegal. Die Rechtsprechung ist da eindeutig. -
Ermittler GHS meldete Veneko GmbH mit der Nummer +493020847039 als Aggressive Werbung
Es sollte über eine Einkaufsgemeinschaft Stromkosten gespart werden. Das als Beratungsgespräch angemeldete Gespräch hatte nur den Zweck, eine telefonische Zusage für einen Vertragsabschluss zu erwirken., ohne dass ein Angebot erstellt wurde. Nach dem gespräch kam sofort eine Auftragsbestätigung, welcher ich sofort widersprochen habe. Trotzdem rief der Mitarbeiter danach wieder an und verkündete, dass ein Vertrag durch angebliche Zustimmung zustande gekommen sei.
Einschätzung: absolut unseriöse FirmaNatalie24 antwortete 09.06.17 12:44Merkt diese Firma eigentlich noch etwas? Wer schließt denn einen neuen Stromliefervertrag ab ohne die Konditionen des neuen Anbieters zu kennen. Lass Dir nichts gefallen, unseriöser geht es ja nun wirklich nicht mehr.anton antwortete 10.06.17 15:04die Veneko GmbH macht also ungeniert weiter :-(
deren Geschäftsmodell beruht also auf illegaler Werbung
bei so einer Firma würde ich nie einen Vertrag abschliessen!Natalie24 antwortete 10.06.17 15:39Irgendwie gibt es aber immer wohl noch genug "Dumme", die auf solche Bauernfänger reinfallen.ATE antwortete 11.09.17 09:53Schönen guten Tag.
Genau so erging es mir leider auch, nach einen Telefonat wurde mir eine Auftragsbestätigung zugeschickt obwohl ich sowas nie wollte .
Ich habe natürlich sofort schriftlich Einspuch eingelegt und mit sofortiger Wirkung gekündigt was auch abgelehnt wurde.Friedlinde antwortete 11.09.17 10:44@ATE: Erstatte Anzeige wegen Betruges. -
Ermittler David Dobritz meldete die Nummer +493020847039 als VENEKO(NOCH)
Ich kann mittlerweile bestätigen das da nicht alles ganz sauber läuft, eine sexistische Geschäftsleitung der es egal ist wenn sie die Musik so laut macht das der Kunde nichts mehr versteht & Kolleginnen dessen deutsch so toll ist das sie letztmalige auseinander schreiben, Kündigungsmöglichkeit auch klein. Dann auch noch fest drauf behaaren das es so richtig wäre, was soll man da erwarten?
Statt richtig zu schulen heißt es Druck auf die Kunden ausüben, das zeigte auch das Feedback was ich von 2 Kunden bekam!Nanni antwortete 25.11.16 19:02Von welchen Kunden ist hier die Rede? -
Legende MOD Phonespamkiller meldete VeNeKo mit der Nummer +493020847039 als Vermarkter Hotline
Unseriöser Kaltanruf! Heute gegen 8:30 - der Blocker hats gefressen, und das ist auch gut so!
Was ist seriös und was nicht?
Es mag einige Flachzangen geben die bei dubiosen Gewinnspielen von Planet49 , Leadworld , Proleagion und co. mitmachen und bereitwillig ihre Daten ohne Aussicht auf Gewinne preisgeben und sich dann über vermehrtes Spamaufkommen auf allen gängigen Kanälen wundern, so werden dort auch gerne Energieprodukte vermarktet, jedoch ist und bleibt es unseriös wenn die hier angerufenen gepeinigten des Telefonterrors von VeNeKo hier ihrer Meinung beraubt werden. VeNeKo beschafft sich scheinbar auch Daten von Personen welche dann ungefragt kontaktiert werden. Solche Cold-Calls also Anrufe ohne vorangegangene Kundenbindung oder Einwilligung sind verboten und daher sollte man auch nicht angerufen werden. Der Markt des Adresshandels liegt definitiv im jouristischen Graubereich, und oft werden hier auch illegale Praktiken eingesetzt. Eindeutig nachweisbar ist es in den seltensten Fällen, deshalb macht VeNeKo auch weiter mit den ungebetenen Anrufen, und wenn sich dann hier Leute zu Wort melden die sich gestört fühlen, fällt dies unter die freie Meinungsäusserung!
Sinn und Zweck von Tellows ist es, einen Ort zu schaffen an dem sich Leute mit genau diesen Problemen auseinandersetzen können ohne dass kommerzielle Beiträge missbräuchlicherweise zur Aufwertung des Scorewertes den Frieden stören. -
Legende MOD Phonespamkiller meldete VeNeKo mit der Nummer 03020847039 als Kostenfalle
Sagen Sie niemals das Wort „Ja” am Telefon, legen Sie sofort auf, oder blockieren Sie diese Nummer, die wollen nur euer Geld!
Niemand der ehrliche Arbeit leistet, betreibt soeinen Aufwand um einem schlechten Ranking zu entgehen, und schreibt sich selbst positive Bewertung. Jegliche Art der Meinungsunterdrückung durch diese Firma sind nicht zu tolerieren, so wie mein Blocker heute auch wieder einige Anrufe von der Nummer nicht toleriert hat. -
Elli87 meldete Veneko mit der Nummer +493020847039 als Aggressive Werbung
Ich erhielt einen Anruf und nahm an, mit meinem örtlichen Energieversorger zu sprechen. Es wurde mir angeboten, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Dagegen hatte ich nichts und gab Daten dafür heraus. Jetzt stellt sich raus, dass Veneko dahintersteckt und meinen Stromvertrag gekündigt hat, um einen anderen Vertrag vermitteln zu können. Betrug auf ganzer Linie. Leute, lernt aus dieser Sache und gebt am Telefon niemals Daten heraus. Ich habe alles wieder storniert.
David Dobritz antwortete 09.11.16 22:26Es ist richtig das dieser von veneko gekündigt wird wenn du einen günstigeren bekommst. merkst du selbst noch den Widerspruch?Prekariatsaufklärer antwortete 11.11.16 18:31Es muss aufhören dass Personen der VeNeKo hier ihre Propaganda betreiben! Dieses Forum ist ausschliesslich für Geplagte von unerwünschten Anrufen. Eine gewerbliche Nutzung zur Säuberung des eigenen Namens bei missbräuchlicher Nutzung von Telekommunikationswegen ist laut Tellows nicht vorgesehen.Diter antwortete 30.03.17 07:39Das denkst aber nur du. Storniert dein Vertrag ist gekündigt du kannste das nicht rückgängig machen. Du musst deinen neuen Anbieter darauf aufmerksam machen das der Auftrag rechtswidrig zustande gekommen ist. Dann ganz schnell einen Vertrag neu abschließen mit einer langen Kündigungsfrist. Denn die veneko bist du noch lange nicht los. Die werden dir auch diesen Vertrag wieder kündigen. Das geht bei mir schon eine Weile so. -
Ermittler biene meldete VENEKO mit der Nummer +493020847039 als Kostenfalle
Hier ist äußerste Vorsicht geboten !
Anruf - Angebot - mit einmal hast du einen neuen Energievertragspartner,
und dein alter Vertrag wurde einfach gekündigt !Veneko ist für dich nicht telefonisch erreichbar.
Stress für einen selbst , um aus dieser Geschichte wieder rauszukommen !- denn dein alter Versorger sagt ,es ist gekündigt,aber nicht von dir,sondern Veneco.dein "neuer"Anbieter hat den Auftrag von VENEKO - aber ich habe keinen einen Auftrag gegeben oder Vertrag unterschrieben !Kann es sein ,dass jetzt schon Dritte ohne Unterschrift und Zustimmung Verträge abschließen.Für mich ist diese Firma äußerst unseriös und ich bin erst zufrieden ,wenn alles wieder im Lot ist !DieterP13 antwortete 27.10.16 15:45Hallo Biene,
auch ich habe großen Ärger mit der Fa. Veneko, weil ich deren Geschäftspraktiken der verbotenen Cold Call Anrufe angeprangert habe.
Frage zu Deiner Sache: Bist Du über Dein Widerrufsrecht belehrt worden? Falls ja, hast Du ab Übersendung 14 Tage Zeit für eine Kündigung. Wenn Du nicht belehrt worden bist, verlängert sich dieser Termin noch. Das wäre die einfachste Art, aus den Verträgen rauszukommen. Leider darf man in Deutschland am Telefon Verträge schließen. Seid Ihr ein Privathaushalt oder habt Ihr ein Gewerbe? Privatleute dürfen ja überhaupt nicht angerufen werden; da sind Kaltakquisen über Cold Coll Anrufe völlig verboten. Gewerbetreibende dürfen unter Umständen mit Einschränkungen angerufen werden, wenn eine Einwilligung vorausgesetzt werden kann. Lag diese vermutete Einwilligung vor? Ansonsten kann man sich auch dagegen wehren. -
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Schnullerbacke meldete Veneko mit der Nummer +493020847039 als Telefonterror
Solche Anrufe braucht kein Mensch!
David Dobritz antwortete 09.11.16 18:01Doch jeder der Sparen will & das sind meist Firmen..David Dobritz antwortete 10.11.16 06:01Ich vergaß zu erwähnen, dass ich zur Fa. VeNeko GmbH gehöre und von dort bezahlt werde. -
Schlaumischlau meldete Veneko GmbH mit der Nummer +493020847039 als Aggressive Werbung
Seitens der Fa. Veneko GmbH wird zur Zeit erheblicher Druck gegen die Negativbewertungen aufgebaut. Es sind schon div. Negativeinträge gelöscht worden.
Offensichtlich kennt die Fa. Veneko bzw. der Rechtsbeistand den Art. 5 des Grundgesetzes (Freie Meinungsäußerung) nicht; deshalb hier noch einmal der Gesetzestext:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil v. 29.06.2015 – Az.: 1 BvR 2646/15 im Fazit geurteilt:
Negative Tatsachenbehauptungen von Kunden in öffentlichen Internetportalen und Plattformen, die der Wahrheit entsprechen, müssen sich Online-Händler grundsätzlich gefallen lassen. Auf Seite der Kunden streitet nicht nur ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit an der Verbreitung der Wahrheit. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo der persönliche Schaden des Händlers nicht mehr im Verhältnis zur persönlichen Meinungsfreiheit des Kunden und dem allgemeinen Informationsinteresse steht.
Phonespamkiller antwortete 23.10.16 12:48
Meine Einträge sind auch gekillt worden. Ich bin der Meinung, dass die Fa. Veneko den falschen Weg beschreitet, um unter Mithilfe eines Rechtsanwalts negative Einträge wieder löschen zu lassen. Die Einträge sind ja nicht ohne Grund gemacht worden. Stattdessen sollte die Firma Veneko lieber ein Beschwerdemanagement aufbauen und darüber die Beschwerdegründe mal ernst nehmen. Die Fa. schottet sich aber vollständig ab. Über die Rufnummer 03020847039 kann nicht zurückgerufen werden. Auf der Homepage sind keine Email und keine Faxnummer vermerkt.
Das Löschen von sicherlich berechtigten Einträgen führt nur zu einem Shitstorm im Netz, der niemanden dient. Also Fa. Veneko, lernt als junge Firma mal dazu, installiert ein Beschwerdemanagement und hört den Unzufriedenen mal zu. Ich denke, es hören die Negativbewertungen auch schnell auf, wenn die von Euch Angerufenen und ihre Anliegen ernst genommen werden.Schlaumischlau antwortete 23.10.16 13:19Ich denke, dass der Aufbau eines Beschwerdemanagements viel zu mühsam und kostenaufwändig ist. Da ist es einfacher, aml einen aggressiven Rechtsanwalt von der Leine zu lassen.Schlaumischlau antwortete 28.10.16 16:31Ich kann mit Anschrift, Fax und Email der Fa. VeNeko Gmbh dienen:
Fanny-Zobel-Str. 9
12435 Berlin
Deutschland
Telefonnummer: +49 30 22012459-0
Telefaxnummer: +49 30 22012459-9
Email: [email protected]
David Dobritz antwortete 09.11.16 22:34Wie soll die Veneko Bitte schön solch Einträge löschen? SOWAS kann nur der Seitenbetreiber!Phonespamkiller antwortete 09.11.16 23:31In dem man die Löschung eines Beitrages auf dem Klageweg erzwingt, da gibt es einen sehr kontaktfreudigen Anwalt dem ich gern nen Haufen auf den Tisch setzen würde, da dieser Unrecht zu Recht verwandeln will, und bei Tellows so lang Theater macht, bis Beiträge gelöscht werden. Das geht sogar so weit dass Tellows von seinen Beitragsschreibern eine eidesstattliche Erklärung einfordern muss. Etlichen Kommentatoren ist jedoch der Aufwand zu hoch, und sie befürchten selbst in die juristischen Mahlwerke zu geraten und dabei finanzielle Schäden zu erleiden. -
ColdCallHasser meldete Veneko GmbH mit der Nummer +493020847039 als Aggressive Werbung
Ich will solche Anrufe nicht haben!
Unhöflich antwortete 21.10.16 22:28Ich empfinde unerwartete Anrufe von Unbekannten als ruhestörenen Lärm. Egal, ob nach §§ erlaubt, ich möchte nicht.David Dobritz antwortete 09.11.16 22:45Ich weiß nicht ob Veneko Einträge von einem Anwalt löschen lässt, Fakt ist wie bereits erwähnt wird über Firmen auch gerne viel scheiße verbreitet, es gibt da auch Leute die sich darum kümmern das es rechtens abläuft. Ist nicht wie bei Voxpark wo man das sogar Leuten andreht die in der Schufa stehen und bei Strom/Gas werden nur Unternehmen angerufen , natürlich kann es vorkommen das das Gewerbe nicht mehr existiert und man die dann fragt ob sie es privat nutzen wollen. . 1 mal innerhalb von 3 Tagen erlebte ich es sogar das eine Unternehmerin von sich aus fragte ob sie es privat auch nutzen kannPrekariatsaufklärer antwortete 11.11.16 18:39Bitte suchen Sie sich ein ehrliches Arbeitsumfeld und stellen Sie Ihre Propaganda hier ein. Tellows ist eine Plattform für geplagte Angerufene, und nicht für Ihre Werbung bestimmt! -
Legende schall meldete "Veneko" mit der Nummer +493020847039 als Telefonterror
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.04.2016 hat mich ein Herr Jake G.ötz von der Veneko-Verbund für Nebenkostenoptimierung 12435 Berlin Fanny-Zobel-Straße 9 angerufen. Er wollte mir
seinen Service zur Veneko-Einkaufsgemeinschaft anbieten. Da ich so etwas nicht will habe ich ihm telefonisch mitgeteilt, das ich das Gespräch nur als reine Information werte und ohne meine Unterschrift zu keinem Vertragsabschluss in irgend einer Form kommt. Dies hat er mit bestätigt und aufgelegt. Nach kurzer Zeit erhielt ich eine eMail mit den wichtigsten Eckpunkten zur exklusiven Teilnahme an der Veneko-Einkaufsgemeinschaft. Darauf hin habe ich nochmals meinen Standpunkt per eMail dargelegt, welchen ich auch schon am Telefon mitgeteilt hatte. Eine Bestätigung, dass der Empfänger die eMail erhalten hat, habe ich bekommen. Ungeachtet meiner Willenserklärung hat Veneko ohne meine Zustimmung einen neuen Energielieferer gesucht. Dieser schrieb mich nun an, begrüßte mich als neuen Kunden und teilte mir die neuen zu bezahlenden Beträge, mit der Bitte um Überweisung, mit. Ich hatte nie die Absicht den Stromlieferer zu wechseln. Noch dazu ist der neue Anbieter teurer als der Alte. Wie kann ich mich wehren, da ich die Machenschaften der Veneko GmbH nicht akzeptieren kann und will. Wenn erforderlich würde ich auch Strafanzeige wegen Betrug gegen die Fa. stellen, damit endlich solchen unseriösen Firmen das Handwerk gelegt wird. Ich kann mir ohne weiteres vorstellen, das viele Bürger unwissenlich in solche Fallen tapsen und dann abgezockt. Das kann doch nicht sein.
Vielen Dank ***** ***** Bearbeitung !
Viele Grüße ***** *****
Klaus Eckert
http://www.justanswer.de/verbraucherrecht/9segv-sehr-geehrte-damen-und-herren-15-04-2016-hat-mich-ein.htmlbiene antwortete 27.10.16 12:28hallo,
ich habe gerade mit diesen Leuten das Problem in ähnlicher Form.Wie bist du diese Firma wieder los geworden ?
Hast du Anzeige erstattet ?Hat es etwas gebracht ? hat die Veneko auch einfach deinen bestehenden Vertrag gekündigt und dir einen teureren Anbieter ins Boot gesetzt?Wie hat der neue Versorger auf deine Kündigung bzw. nicht abgeschlossenen vertrag reagiert ?
Schlimm ,dass es so einfach geht , dass irgendwer ohne Unterschrift und Zustimmung einen an Dritte "verkaufen"kann .
Es wäre schön zu hören ,wie du zum Abschluß mit VEneko gekommen bist.
Viele GrüßeDavid Dobritz antwortete 09.11.16 18:05Die Behauptung ist totaler Blödsinn, sie müßen neben ihren Verbrauch Zähler o. Kundennr. angebgen sowie eine Bestätigigung das Schriftstück zu erhalten.
VeNenko bezieht seine Gelder daraus das sie 25% abgbekommen von dem was sie sparen, wenn es teurer geworden wäre würde VeNeko also auch nix dran verdienen. Wenn man ließt was hier für Schund hingeschrieben würde könnte man denken das sind irgendwelche Spinner von VOXPARK o. so um seriöse Callcenters schlecht zu machen!David Dobritz antwortete 09.11.16 18:17Ich vergaß zu erwähnen, dass ich zur Fa. VeNeko GmbH gehöre, aber das habt Ihr Euch sicher schonb gedacht.Phonespamkiller antwortete 23.11.16 12:07Was ist seriös und was nicht?
Es mag einige Flachzangen geben die bei dubiosen Gewinnspielen von Planet49 , Leadworld , Proleagion und co. mitmachen und bereitwillig ihre Daten ohne Aussicht auf Gewinne preisgeben und sich dann über vermehrtes Spamaufkommen auf allen gängigen Kanälen wundern, so werden dort auch gerne Energieprodukte vermarktet, jedoch ist und bleibt es unseriös wenn die hier angerufenen gepeinigten des Telefonterrors von VeNeKo hier ihrer Meinung beraubt werden. VeNeKo beschafft sich scheinbar auch Daten von Personen welche dann ungefragt kontaktiert werden. Solche Cold-Calls also Anrufe ohne vorangegangene Kundenbindung oder Einwilligung sind verboten und daher sollte man auch nicht angerufen werden. Der Markt des Adresshandels liegt definitiv im jouristischen Graubereich, und oft werden hier auch illegale Praktiken eingesetzt. Eindeutig nachweisbar ist es in den seltensten Fällen, deshalb macht VeNeKo auch weiter mit den ungebetenen Anrufen, und wenn sich dann hier Leute zu Wort melden die sich gestört fühlen, fällt dies unter die freie Meinungsäusserung!
Sinn und Zweck von Tellows ist es, einen Ort zu schaffen an dem sich Leute mit genau diesen Problemen auseinandersetzen können ohne dass kommerzielle Beiträge missbräuchlicherweise zur Aufwertung des Scorewertes den Frieden stören. Die Häufigkeit der Beschwerden hier aber spricht eine eindeutige Sprache, so dass man davon ausgehen muss dass das Unternehmen unseriös ist! Kaltanrufe sind in Deutschland verboten!Diter antwortete 29.03.17 09:18Also was ich bis jetzt in diesem Fall gemacht habe. In dem Kleingedruckten steht bei Veneko das ein Vertrag erst entgültig zustandekommt wenn ein Vertrag mit einem Anbieter geschlossen wurde. Das habe ich bis jetzt immer zu verhindern gewusst. Leider werden mir immerwieder meine Verträge gekünndigt ohne das ich was dagegen machen kann.Und an alle Mitarbeiter der Veneko GmbH die im Internet auf solchen Seiten nur gutes zu berichten haben. Genau Ihr seit die Leute die diese anrufe machen.Anton antwortete 29.03.17 09:23@Diter
schick der Venko einfach einen T5F
https://www.antispam-ev.de/wiki/T5F,_auch_TFFFFF
dann beauftrage eine Anwalt die Veneko anzumahnen und sie aufzufordern dich nicht mehr anzurufen. Falls die darauf nicht eingehen Klage auf Unterlassung
ich kenne jemanden der das so ähnlich durchgezogen hat.
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Heini01 meldete die Nummer 03020847039 als Aggressive Werbung
Werbeterror
Rene.Clou antwortete 25.09.16 17:07Dieser Kommentarethread schlägt ja dem Fass den Boden ins Gesicht, wenn man die Score-Verteilung vor und nach dem Eingreifen des Admin-Teams betrachtet.
Meine Recherche führte zu einer Forumsdiskussion auf "strom-magazin.de":
http://www.strom-magazin.de/forum/board-sonstige-themen/thread-erfahrungen-mit-veneko-gmbh-1958-page-1.htmlNanni antwortete 25.09.16 18:37Hallo Rene, danke für den Link.
Ausser TomTom100 sind da nur Proschreiber unterwegs.
Hast du dir mal das Impressum angeschaut?
Ich denke mal, dass die HRB 6917 Nummer geklaut ist.Nanni antwortete 25.09.16 19:05Achso, den Kommentator SSF halte ich auch für seriös. -
Mike27 meldete Veneko mit der Nummer 03020847039 als Aggressive Werbung
Aggressiver Werbeterror, dazu noch verboten. Obscure Firma!
D. Palm antwortete 23.11.16 11:38Ich arbeite selbst bei der Veneko GmbH und kann versichern das kein "Aggressiver Werbeterror" betrieben wird.Anton antwortete 27.02.17 17:22@D. Palm
ich arbeite nicht bei der Veneko GmbH kann aber bestätigen das z.B. auch bei mir "aggressiver Werbeterror" seitens der VeNeKo GmbH betrieben wurde.
die haben mir mit einem illegalen Werbeanruf genervt. Und so was bezeichne ich als "Terror"
Diter antwortete 29.03.17 09:03Ja ich bin darauf eingegangen und nun habe ich den Schaden. Liebe Leute Ihr dürft nicht ja sagen dann habt ihr einen Vertrag abgeschlossen. Meint jedenfall Veneko. Die Kündigen mir jetzt regelmäßig meine Stromverträge.Und keiner kann was dagegen machen. Ich soll jetzt eine Anzeige bei der Polizei machen sagt die EWP Potsdam.ColdCallHasser antwortete 30.03.17 06:27@Diter, gehe sofort zu einem Rechtsanwalt und gehe gegen diese Firma vor. Lass Dir nichts gefallen! Es ist übel, was diese Firma meint, sich mittels ihres Anwalts erlauben zu können.Diter antwortete 05.05.17 09:17Also immer die schönen hinweise mit dem Anwalt. Ja die arbeiten auch nicht umsonst.Frage doch mal was ein Brief kostet. Das mit der Anzeige hat mich 2 Stunden bei der Polizei gekostet. Das Ergebnis ist: jetzt ist Ruhe.ColdCallHasser antwortete 05.05.17 10:30@ Diter
Frage: Wegen welchen Verstoßes hast Du die Anzeige erstattet (Betrug?) Hast Du schon ein Ergebnis?Diter antwortete 05.05.17 12:54Nein noch ist nichts von der Polizei gekommen. Aber die Veneko GmbH hat sonst immer sehr aggressiv auf meine Schreiben an die angehenden neuen Stromversorger reagiert. Ich habe ja dort immer Widerspruch eingelegt und musste mir dann selber einen neuen suchen oder den alten Vertrag neu abschließen. Betrug weil die Veneko GmbH nicht berechtigt ist meine Verträge zu kündigen. -
Neue Bewertung zu 03020847039
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Legende MOD DieterP13 meldete Veneko GmbH mit der Nummer 03020847039 als Aggressive Werbung
Vorwort:
Meine Einstellungen bei Tellows sind am 09.03.17 zum 2. Mal durch Intervention des Rechtsbeistandes der Fa. Veneko gegen meinen Willen gelöscht worden. Das ist nicht hinnehmbar. Der Rechtsbeistand macht geltend, dass meine Behauptungen „ins Blaue“ erfolgt seien und nicht belegbar sind. Ich stelle den Hergang erneut wieder ein, da ich mich durch derartige Machenschaften nicht mundtot machen lasse. Um wegen der Komplexität für den interessierten Leser bzw. Cold Call Geschädigten alles übersichtlicher zu machen, habe ich meine alten Einträge nicht erneut eingestellt sondern jetzt eine chronologische Reihenfolge gewählt. Für den Rechtsbeistand der Fa. VeNeko füge ich zu jedem Punkt meine Beweismittel für meine Behauptungen bei; es ist also nichts „ins Blaue“ hinein eingestellt worden.
1. Am 17.02.16 wurde ich über die übertragene Rufnummer 030/20847039 erstmals angerufen. Es wurde sich mit Fa. VeNeko gemeldet und es wurde mir ein schöner Tag gewünscht. Danach war das Gespräch beendet. Beweis. Verbindungsprotokoll meiner Fritzbox vom 17.02.16, 16:24 h.
2. Am 25.02.17 wurde ich mittels übertragener Rufnummer 030/20847039 erneut angerufen. Es meldete sich eine Frau mit VeNeko GmbH und wollte bei mir eine Kaltakquise für einen Stromanbieterwechsel in einer Energiegemeinschaft durchführen. Unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit wurde das Gespräch sofort wieder von mir beendet. Beweis: Verbindungsprotokoll meiner Fritzbox vom 25.02.16, 14:39 h.
3. Anzumerken ist hier, dass zu beiden Gesprächen meine im gleichen Raum anwesende Ehefrau nicht als Gesprächspartner verlangt worden ist. Beweis: Zeugenaussage meiner Ehefrau, alternativ: Eidesstattliche Versicherung meiner Ehefrau.
4. Noch am 25.02.17 schrieb ich die Fa. VeNeko an und untersagte diese widerrechtlichen Cold Call Anrufe. Ich wies darauf hin, dass ich der Fa. VeNeko niemals gestattet habe, mich anrufen zu dürfen. Ferner bat ich um Auskunft, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage bei mir angerufen worden ist. Beweis: Mein Schreiben vom 25.02.17 an Fa. VeNeko
5. Eine Antwort auf mein Schreiben vom 25.02.17 habe ich von Fa. VeNeko niemals erhalten. Wenn Fa. VeNeko sich gemeldet und sich entschuldigt hätte, wäre hier alles erledigt gewesen und es hätte keine weiteren Einträge gegeben. Das ist aber nicht erfolgt und offensichtlich nicht erwünscht gewesen.
6. Am 02.09.16 wurde ich von Fa. Tellows angeschrieben, dass dort ein Löschungsbegehren meiner zu den Cold Call Anrufen erfolgten Einträge vorliegt. Über die Richtigkeit meiner Einträge habe ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Beweis: Eidesstattliche Versicherung vom 06.09.16
7. Aufgrund des Löschungsbegehrens meiner Einträge habe ich die Fa. VeNeko am 02.09.16 unter Fristsetzung bis zum 16.09.16 erneut nachhaltig aufgefordert, meinem Auskunftsbegehren nach § 34 BDSG endlich nachzukommen und die mir gesetzlich zustehenden Auskünfte zu erteilen. Beweis: Mein Schreiben an Fa. VeNeko vom 02.09.16
8. Mit Schreiben vom 15.09.16 teilte mir der Rechtsanwalt der Fa. VeNeko GmbH mit, dass weder mein Name noch meine Telefonnummer bei Fa. VeNeko verzeichnet sind. Beweis: Schreiben des Rechtsanwalts Dr. B. vom 15.09.16
9. Mit Schreiben vom 15.09.16 habe ich dem Rechtsanwalt Dr. B. als Nachweis für die beiden über die Rufnummer 030/20847039 auf meinem Privatanschluss erfolgten Cold Call Anrufe die über meine Fritzbox erzeugten Anrufprotokolle übersandt und erneut die Beantwortung gefordert, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die beiden Telefonanrufe auf meinem Telefonanschluss erfolgt sind. Beweis: Mein Schreiben vom 15.09.16
10. Mit Schreiben vom 29.09.16 teilte mir der Rechtsanwalt Dr. B. mit, dass meine Telefonnummer nun plötzlich doch bekannt sei, dort aber zu einem anderen Unternehmen gespeichert sei. Darüber könne aber aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden!?! Anmerkung dazu: Mein Ehefrau hat 1989 einmal ein Kleingewerbe angemeldet gehabt, welches aber einige Jahre später vom Finanzamt zum steuerlich nicht relevanten Hobby der Liebhaberei deklariert wurde. Aus dieser Zeit stammt ein kostenloser Kleineintrag in den „Gelben Seiten“. Wenn mir Herr Dr. B. jetzt mitgeteilt hätte, dass die Anrufe dem früheren Kleingewerbe meiner Ehefrau gegolten haben sollen, verbunden mit einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten der von uns unerwünschten Anrufe, wäre die Sache hier erledigt gewesen. Das ist aber erneut nicht erfolgt: Beweis: Schreiben RA Dr. B. vom 29.09.16.
11. Aus Verärgerung wegen der schroffen Abfuhren durch den Rechtsanwalt habe ich am 03.10.16 zu den beiden bei mir erfolgten Cold Call Anrufen online Anzeige bei der BNetzA erstattet. Beweis: Mitteilung des Aktenzeichens der BNetzA vom 04.10.16
12. Aus Verärgerung über die schroffe Abfuhr durch den Rechtsanwalt Dr. B. habe ich am 03.10.16 eine Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes Berlin verfasst. Beweis: Mein Schreiben vom 03.10.16
13. Mit Schreiben vom 03.10.16 teilte ich dem Rechtsanwalt Dr. B. mit, dass mich seine Antwort nicht zufriedenstellt. Ich teilte ihm mit, dass ich deshalb Anzeige bei der BNetzA erstattet habe. Beweis: Mein Schreiben vom 03.10.16
14. Mit Schreiben vom 04.10.16 forderte Herr Rechtsanwalt Dr. B. die Fa. Tellows auf, meine dort eingestellten Einträge zu entfernen. In diesem Schreiben teilte er der Fa. Tellows mit, dass ich nicht angerufen worden sei. Als Beweis fügte er eine Eidesstattliche Versicherung eines Angestellten der Fa. VeNeko bei, in der dieser bestätigte, dass ich nicht durch die Fa. VeNeko angerufen worden sei. Diese falschen Angaben reichten aus, dass die Fa. Tellows meine der Wahrheit entsprechenden Einträge löschen musste. Beweis: Schreiben des RA Dr. B. vom 04.10.16, Eidestattl. Versicherung des Vincent L. F. vom 30.09.16
15. Richtig ist, dass beide Anrufe auf meinem privaten Telefonanschluss erfolgt sind. Beide Anrufe mit dem Callcenter der Fa. VeNeko habe ich persönlich geführt. Beweise: a. Meine Eidesstattliche Versicherung über die Anrufe vom 17.02. und 25.02.16, b. Eidesstattl. Versicherung meiner Ehefrau, dass sie nicht angerufen worden ist und keine Gespräche mit Fa. VeNeko geführt hat c. Vertragsunterlagen meines Telefonanbieters, woraus meine Inhaberschaft des genutzen Telefonanschlusses eindeutig als mein Privatanschluss hervorgeht.
16. Nun ereignete sich unglaubliches: Mit Schreiben vom 07.10.16 erhielt ich vom Rechtsanwalt der Fa. VeNeko GmbH eine 52-seitige Abmahnung. Ich sollte u.a. erklären, dass ich nicht durch die Fa. VeNeko GmbH auf meinem Telefonanschluss angerufen worden sei. Beigefügt war neben der Unterlassungserklärung eine Kostennote von 2048,40 €, zahlbar bis zum 21.10.16. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte ich eine Vertragsstrafe von 5.500 EUR zahlen. Ferner wurde mir Schadensersatz angedroht; der Gegenstandswert wurde mit 115.000 EUR angenommen. Beweis: Schreiben des Rechtsanwalts Dr. B. vom 07.10.16
17. Für die Reaktion war mir nur 1 Woche Zeit bis zum 14.10.16 gewährt worden. Aus Zeitmangel konnte ich diesen knappen Termin nicht einhalten und habe mit Schreiben vom 09.10.16 um eine Terminverlängerung gebeten. Beweis: Schreiben vom 09.10.16
18. Mein Antrag auf Terminverlängerung wurde vom Rechtsanwalt Dr. B. ohne Abgabe vom Gründen abgelehnt. Er bestand auf den Knebeltermin 14.10.16. Beweis: Email des RA Dr. B. vom 12.10.16
19. Obwohl mir die Zeit für eine genaue rechtliche Würdigung fehlte, habe ich mit Schreiben vom 14.10.16 zur Wahrung des vorgegebenen Knebeltermins die Abgabe der Unterlassungserklärung abgelehnt. Ferner habe ich abgelehnt, die geforderten 2048,40 EUR zu zahlen. Beweis: Mein Schreiben vom 14.10.16
20. Nach ausführlicher Rechtsrecherche habe ich mit Schreiben vom 27.10.16 unter erneuter Ablehnung der Abgabe der Unterlassungserklärung sowie erneuter Ablehnung der Zahlung der Kostennote von 2048,40 EUR eine genaue rechtliche Würdigung abgegeben und dem Rechtsanwalt Dr. B. übersandt. In meiner Rechtsrecherche habe ich herausgefunden, dass auch Anrufe unter Gewerbetreibenden grundsätzlich erst einmal unzulässig sind. Der Anrufer muss immer ein Einverständnis für den Anruf begründen können. Ausführliche Quellenangaben dazu habe ich dem Rechtsanwalt Dr. B. übersandt. Ich habe Herrn Hirt als GF der Fa. VeNeko nochmals angeboten, sich für die beiden illegalen Cold Call Anrufe zur Beendigung dieser unsäglichen Geschichte entschuldigen zu können. Beweis: Mein Schreiben vom 27.10.16
21. Mit Schreiben vom 29.10.16 an Herrn Rechtsanwalt Dr. B. habe ich auch dessen Rolle in dieser unsäglichen Auseinandersetzung „beleuchtet“. Ich habe aber auch im die Möglichkeit gegeben, sich zur Beendigung dieser Auseinandersetzung in aller Form bei mir entschuldigen könne. Beweis: Mein Schreiben vom 29.10.16
22. Mit Schreiben vom 04.11.16 forderte ich Herrn RA Dr. B. auf, die Falsche Eidesstattliche Versicherung des Angestellten der Fa. VeNeko, Herrn F., zurückzunehmen. Gleichzeitig übersandte ich dem Rechtsanwalt als Nachweis des auf meinen Namen lautenden Privatanschlusses die Februarrechnung meines Telefonanbieters. Beweis: Mein Schreiben vom 04.11.16, Telefonrechnung v. Febr. 2016
23. Mit Schreiben vom 05.11.16 sandte ich sicherheitshalber an Herrn Hirt die letzten an RA Dr. B. ergangenen Schriftsätze, die beiden Verbindungsprotokolle sowie die Telefonrechnung vom Febr. 2016 zu und forderte ihn auf, sich bis zum 10.11.16 bei mir für die beiden Cold Call Anrufe entschuldigen zu können. Beweis: Mein Schreiben vom 05.11.16
24. Mit Antwortschreiben vom 10.11.16 fordert der Rechtsanwalt Dr. B. weitere Belege zum Gewerbestand meiner Ehefrau sowie zu meinem privaten Telefonanschluss. Obwohl er weiß, dass ich über Winter in Spanien lebe und diese Belege bestimmt nicht hier zur Verfügung habe, fordert er diese Unterlagen bis zum 24.11.16. Gleichzeitig versucht er, die beiden Cold Call Anrufe zu begründen und für rechtmäßig erscheinen zu lassen. Beweis: Schreiben RA Dr. B. vom 10.11.16
25. Mit nicht ganz erst gemeintem Schreiben vom 12.11.16 habe ich Herrn Dr. B. aufgefordert, mir zur Beschaffung der von ihm geforderten Unterlagen die Flugkosten pp. in Höhe von 546,98 EUR vorab zur Verfügung zu stellen. Beweis: Mein Brief vom 12.11.16
26. Mit Schreiben vom 14.11.16 habe ich die gütliche Einigung wegen der erneuten Forderungen nach weiteren Belegen für gescheitert erklärt. Diese Belege sollen aus meiner Sicht nur der Verzögerung diesen und haben mit der Rechtslage überhaupt nichts zu tun. Beweis: Mein Schreiben vom 14.11.16
27. Mit Schreiben vom 15.11.16 habe ich unter Beifügung einer Eidesstattlichen Versicherung wegen der beiden bei mir auf meinem Privatanschluss erfolgten Cold Call Anrufe vom 17.02. und 25.02.16 Anzeige bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erstattet und von dort im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung um weitere Maßnahmen gebeten. Beweis: Meine Anzeige vom 15.11.16
• Auf der Seite der Wettbewerbszentrale ist eine rechtliche Einschätzung zu Cold Call Anrufen unter Marktteilnehmern wie folgt vorhanden: Telefonwerbung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern bedarf ebenfalls der vorherigen Einwilligung. Allerdings reicht dafür eine sog. mutmaßliche Einwilligung aus. Sie ist gegeben, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden an der Telefonwerbung vermutet werden kann. Aus Sicht des Werbenden ist maßgeblich, ob er aufgrund der konkreten Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Werbeanruf oder werde ihm jedenfalls positiv gegenüberstehen (BGH, Urteil v. 11.03.2010, Az. I ZR 27/08, zitiert in: WRP 2010, 1249). Bei einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung zu dem Angerufenen kann der Anrufer von einem vermuteten Einverständnis mit dem Werbeanruf ausgehen (BGH, Urteil v. 11.03.2010, Az. I ZR 27/08, zitiert in: WRP 2010, 1249). Nicht ausreichend ist ein bloß allgemeiner Sachbezug zum Geschäftsbetrieb des Anzurufenden (BGH, Urteil v. 24.01.1991, Az. I ZR 133/89, zitiert in: WRP 1991, 470) oder der Umstand, dass der Angerufene seine Telefonnummer beispielsweise in den Gelben Seiten angegeben hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 24.07.2003, Az. 6 U 36/03, zitiert in: WRP 2003, 1361).
• Der werbende Unternehmer trägt im Streitfall die Beweislast, dass der Angerufene eine wirksame Einwilligung in die werbliche Ansprache per Telefon erteilt hat (BGH, Urteil v. 10.02.2011, Az. I ZR 164/09, zitiert in: WRP 2011, 1153).
Quelle: www.wettbewerbszentrale.de
28. Mit Schreiben vom 15.11.16 habe ich Herrn RA Dr. B. informiert, dass ich die unter Ziff. 25 genannte Anzeige erstattet habe. Beweis: Mein Schreiben vom 15.11.16
29. Mit Schreiben vom 15.11.16 habe ich den Geschäftsführer der Fa. VeNeko, Herrn H. aufgefordert, die vom Angestellten Herrn F. mit Schreiben vom 30.09.16abgegebene Falsche Eidesstattliche Versicherung , wieder zurückzunehmen. Reaktion: keine. Beweis: Mein Schreiben an der GF Herrn Hirt vom 15.11.16
30. Am 05.12.16 hat die BNetzA zu einem Bußgeldverfahren, indem wegen illegaler Cold Call Anrufe ein Bußgeld von 150.000 EUR festgesetzt worden ist, eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese Pressemitteilung habe ich mit Schreiben vom 05.12.16 sowohl dem GF der Fa. VeNeko als auch dem Rechtsanwalt Dr. B. +zukommen lassen. Beweis: Pressemittelung der BNetzA vom 05.12.16 sowie meine beiden Schreiben vom 05.12.16
31. Am 07.12.16 habe ich der Rechtsanwaltskammer Berlin eingeschaltet, um hierüber feststellen zu lassen, ob sich Herr RA Dr. B. im Sinne des Standesrechts insbesondere u.a. in Hinsicht auf die Abmahnung pp. richtig verhalten hat. Beweis: Mein Schreiben vom 07.12.16
32. Mit Schreiben vom 13.12.16 teilte mir der Berliner Beauftragte für Datenschutz u.a.mit: Wir haben abschließend gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht, dass auch bei der Kontaktaufnahme mit Gewerbetreibenden (sog. B2B-Bereich) bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind. Bei einem Werbeanruf zu einem Gewerbetreibenden muss zumindest eine mutmaßliche Einwilligung vorliegen. Eine bloße allgemeine Sachbezogenheit (z. B. Werbung für Büroartikel, Telefon- oder Stromanbieter) reicht noch nicht aus, von einem Einverständnis des angerufenen Unternehmers auszugehen. Vielmehr ist es notwendig, dass für den Anruf ein konkreter und aus dem Interessensbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliege. Der Anrufer müsse von einem konkreten Bedarf der beworbenen Mittel ausgehen können. Wir gehen davon aus, dass das Unternehmen zukünftig unsere Hinweise berücksichtigen wird. Beweis: Schreiben des Berliner Beauftragten für Datenschutz vom 13.12.16
33. Mit Schreiben vom 31.01.17 teilt mir die Rechtsanwaltskammer Berlin mit, dass sie keinen berufsrechtlichen Verstoß des Rechtsanwalts Dr. B. sieht, da dieser seinem Mandanten vertrauen darf und danach seine Vorgehensweise wählen kann. Die Angaben der Gegenseite brauchen dabei keine Berücksichtigung zu finden. Um über die fachliche Seite zu prüfen, müsste die ordentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden. Ferner wurde ich darauf hingewiesen, dass ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen könne. Beweis: Schreiben der RAK Berlin vom 31.01.17.
34. Am 15.02.17 teilte mir die Fa. Tellows mit, dass dort erneut ein Löschungsbegehren des RA Dr. B. für meine Einträge vorliegt. Mit Schreiben vom 15.02.17 an Herrn Dr. B. habe ich dem Löschungsbegehren widersprochen. Ich habe noch einmal deutlich auf die Rechtslage hingewiesen und ihm zum widerholten Mal die Rechtswidrigkeit der beiden Cold Call Anrufe auf meinem privaten Telefon erklärt. Beweis: Mein Schreiben vom 15.02.17
35. Mit Schreiben vom 21.02.17 habe ich in einer Eidesstattlichen Versicherung die Richtigkeit meiner Einträge gegenüber der Fa. Tellows erklärt. Beweis: Eidesstattliche Versicherung vom 21.02.17
36. Mit Schreiben vom 27.02.17 habe ich Herrn Dr. B. zur Beendigung dieser Sache, nochmals angeboten, dass endlich die Illegalität der beiden Cold Call Anrufe durch Entschuldigungen von Herrn Hirt, dem Angestellten der Fa. VeNeko Herrn F. sowie dem Rechtsanwalt Dr. B. eingeräumt werden soll, verbunden mit der Zusage, dass meine Einträge bei Tellows online bleiben. Beweis: Mein Schreiben vom 27.02.17
37. Durch weitere Intervention, in der erneut die Falsche Eidesstattliche Versicherung des Angestellten der Fa. VeNeko als Nachweis vorgelegt worden ist, dass ich nicht angerufen worden sein soll, wurde erneut die Löschung meiner Einträge bei Tellows durchgesetzt. Seitens Dr. B. wurde in seiner Email u.a. behauptet, dass meine Behauptungen „ins Blaue“ erfolgt seien. Beweis: Email des Dr. B. an Fa. Tellows, Eidesstattl. Versicherung des Vincent L. F. vom 30.09.16
38. Zum gesetzten Termin 09.03.17 hat Fa. Tellows meine Einträge erneut entfernt. Dieses ist nicht hinnehmbar, so dass ich jetzt diese chronologische Aufstellung als Ersatz einstelle. Zum Nachweis, dass nichts „ins Blaue“ behauptet worden ist, sind zu jedem Punkt die Beweismittel angeführt. Diese können bei Bedarf auch alle der Fa. Tellows als Nachweis der Richtigkeit meiner Angaben vorgelegt werden.
39. Obwohl ich zu der Abmahnung vom 07.10.16 keine Unterlassungserklärung abgegeben habe und auch die Kostennote von 2048,40 € bis heute nicht bezahlt habe, hat die Fa. VeNeko über ihren Rechtsbeistand bis heute keine Klage gegen mich eingereicht. Warum bloß, wo doch nach wie vor stur behauptet wird, dass ich nicht angerufen worden sei? Fa. VeNeko und der Rechtsbeistand haben wohl die völlige Aussichtslosigkeit einer Klage erkannt!!! Warum wird dann nicht der nächste Schritt gemacht, um sich gütlich zu mit mir zu einigen? Der Fehler ist ja schließlich seitens der Fa. VeNeko durch die beiden unsäglichen Cold Call Anrufe bei mir auf meinem privaten Telefonanschluss erfolgt.
Ich möchte abschließend noch auf folgendes Urteil des LG Hannover hinweisen:
Das LG Hannover hat in seinem Urteil vom 03.11.2009 (Az.: 18 O 113/09) die Messlatte für das Bestehen von Einwilligungen für Telefonwerbung im B2B-Bereich sehr hoch angesetzt....Das LG Hannover hat in seinem Urteil vom 03.11.2009 (Az.: 18 O 113/09) die Messlatte für das Bestehen von Einwilligungen für Telefonwerbung im B2B-Bereich sehr hoch angesetzt. Nach Ansicht des Gerichts reicht für die Annahme einer Einwilligung, allgemeine Sachbezogenheit nicht aus.
In dem vom LG Hannover behandelten Fall ging es um einen Anbieter von Bürosystemen, der bei einem anderen Unternehmen anrief und Werbung für seine Produkte machte.
Die Verbraucherzentrale Hannover klagte gegen diesen Anruf und stellte diesen als einen „Cold Call“ dar. Der Beklagte jedoch, sah eine mutmaßliche Einwilligung darin, dass das hier angerufene Unternehmen über moderne Bürokommunikationsgeräte verfügen müsse. Dies ließe auf eine allgemeine Sachbezogenheit schließen.
Das Landgericht gab zum Erstaunen des Anrufers, der Verbraucherzentrale Recht. Als Begründung führen die Richter an, dass auch im B2B-Bereich keineswegs von einem Einverständnis des angerufenen Unternehmens auszugehen sei, nur weil eine allgemeine Sachbezogenheit vermutet werden kann.
Für das Vorliegen einer Einwilligung sei nach Ansicht des Gerichts notwendig, dass ein konkreter und aus dem Interessensbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliege. Für den Werbenden müssen Anhaltspunkte ersichtlich sein, aus welchen sich ein konkreter Bedarf der beworbenen Mittel ableiten lässt.
Im Falle eines Anrufes, der auf der Überlegung basiert, dass eine einfache Sachbezogenheit vorliegen müsste, begeht der Anrufer einen Wettbewerbsverstoß in Form eines unerlaubten Werbeanrufes. Links: Informationen des Justizministeriums zur Telefonwerbung auf bmj.de Wichtig für den IT-Unternehmer: Bisher galt die genaue Definition von Einwilligungen, bezogen auf Werbeanrufe im B2B-Bereich als nicht klar umrissen und unter IT-Recht Anwälten wurden unterschiedliche Meinungen vertreten.
Das Urteil des Landgerichts Hannover grenzte die Auslegungsfreiheit deutlich ein und knüpfte in seinen Überlegungen stark an den B2C-Bereich an. Somit sollten Werbeanrufe im B2B-Bereich auch nur dann getätigt werden, wenn deutliche Tatsachen auf das Einverständnis des Anzurufenden schließen lassen. Um keine Risiken einzugehen, sollten Werbeanrufen auch im B2B-Bereich nur dann getätigt werden, wenn konkrete Einwilligungen vorliegen, oder bereits aus vorherigen Kontakten ersichtlich sein könnte, dass ein konkreter Bedarf an einer Leistung oder an einem Produkt bestehen könnte. Konkreter Bedarf sollte nicht schon dann unterstellt werden, wenn im Geschäftsfeld des Anzurufenden grundsätzlich Dienste oder Produkte des Werbenden verwendet werden könnten.
Quelle: http://www.it-rechtsinfo.de/telefonwerbung-hoher-massstab-fuer-einwilligung-auch-im-b2b-handel/
Falls du nicht selbst einen Justizberuf ausübst, stand keine Rechtsschutzversicherung zur Verfügung, die per Fachanwalt diesen obszönen Streitwert und dann den ganzen Vorgang hätte niederschlagen können.
Natürlich soll man auf Tellows.de nicht einfach Dampf ablassen - steht ja so auch in der Benutzungsordnung. Aber die freie Meinungsäußerung zu einer unerlaubt-unerwünschten Telefonattacke darf durch solche Machenschaften nicht angegriffen oder gar eingeschränkt werden.
Bestehe auf der förmlichen Entschuldigung des Unternehmens und seines RA Dr. B. für die übertriebene Reaktion auf den strittigen Kommentar.
Viel Erfolg!
Grüße aus BW
René.Clou
Zu Punkt 30 meiner obigen Aufzählung muss ich ergänzen, dass das von der BNetzA verhängte Bußgeld von 150.000 EUR nicht der Fa. VeNeko gegolten hat, sondern der Fa. Dinner for Dogs. Ich habe diese Mitteilung nur deshalb an den Rechtsanwalt Dr. B. und Herrn Hirt versandt, um deutlich zu machen, dass die BNetzA bei illegalen Cold Call Anrufen durchaus Bußgelder verhängt.
2. Am 12.03.17 habe ich wegen der erneuten Löschungen Herrn RA Dr. B. nochmals angeschrieben und ihm meine weiteren geplanten rechtlichen Schritte eröffnet. Ich habe ihm erneut angeboten, dass die Abwendung weiterer rechtlicher Schritte durch Entschuldigungen von Herrn Hirt, seinem Vertreter Herrn F. sowie dem Rechtsanwalt Dr. B. verhindert werden können. Ferner muss in diesen Entschuldigungen die Illegalität der Cold Call Anrufe eingeräumt werden. Das Schreiben habe ich auch Herrn Hirt sowie an die Fa. Tellows gesandt. Beweis: Mein Schreiben vom 12.03.17
Da sowohl der Rechtsanwalt als auch der Firmeninhaber der Fa. VeNeko mir gegenüber immer noch nicht die Rechtswidrigkeit ihrer Cold Call Anrufe eingeräumt haben, muss ich mir diese Bestätigungen eben woanders holen. Ich habe deshalb heute beim Ordnungsamt Treptow/Köpenjick, Abt. Gewerbeangelegenheiten, einen Antrag auf Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO gestellt. Nach meiner Rechtsauffassung kann es nicht angehen, dass seitens des Callcenters der Fa. VeNeko GmbH durch ihre Cold Call Anrufe ständige Rechtsverstöße begangen werden. Ich hoffe, dass diese ständigen Rechtsverstöße demnächst durch Gewerbeuntersagung ein Ende finden.
Die Rechtslage ist ja eindeutig: Die Fa. VeNeko muss zu jedem Anruf auf Nachfrage auch unter Gewerbetreibenden ein Einverständnis des Angerufenen begründen können. Dabei ist die Fa. VeNeko bzw. deren Geschäftsführer in der Beweispflicht. Eine Begründung kann praktisch nur dann erfolgen, wenn vorausgeschickt ein opt-in Verfahren durchgeführt worden ist. Einträge in Branchenbücher reichen als Begründung nun einmal nach geltender Rechtsprechung eindeutig nicht. Ich werde an dieser Stelle über den Ausgang des Verfahren berichten.
Also: Lasst Euch nichts gefallen und wehrt Euch, wenn Ihr Euch durch solche Werbeanrufe belästigt fühlt. Danke!
So eine Firma muss betraft werden!
Mit Schreiben vom 27.04.17 teilt mir das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit, dass von dort Vorgänge i.S. "Unlauterer Wettbewerb" nicht bearbeitet werden. Meine Unterlagen sind deshalb an die
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,
Salzburger Str. 21-25,
10825 Berling
zur weiteren Bearbeitung abgegeben worden.
Es tut sich also etwas. Ich werde über den Fortgang weiter berichten.
Homann: "Werden Kampf gegen telefonische Belästigung weiter intensivieren"
Ausgabejahr2017
Erscheinungsdatum 02.08.2017
Die Bundesnetzagentur hat gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge.
"Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen"sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Telefonwerbung für Energielieferverträge
Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.
Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.
Verantwortung für Verhalten von Subunternehmern
Die Energy2day GmbH hatte eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben.
"Der aktuelle Fall macht klar: Rechtliche Verantwortung kann nicht an Subunternehmer wegdelegiert werden", betont Homann.
Wer Subunternehmen mit telefonischen Marketingkampagnen beauftragt, dem obliegen als Auftraggeber umfangreiche Aufsichtspflichten. Ist es in einer Vertriebsstruktur bereits zu Rechtsstreitigkeiten wegen unlauterem Marktverhalten gekommen, bestehen erst recht gesteigerte Aufsichtspflichten.
Höchstes je verhängtes Bußgeld
Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft. Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur wird dies beobachten.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Bundesnetzagentur schreitet ein
Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.
Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein. Im vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. Ein Teil der Beschwerden 2017 dürfte auch auf umfangreiche Berichterstattung und intensivere Kommunikation der Bundesnetzagentur zurückzuführen sein.
Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubte Telefonwerbung melden. Sie können Beschwerden hier über ein Online-Formular einreichen und werden dabei durch einen Frage- und Antwortmodus geführt.
Quelle: Pressemeldung der BNetzA vom 02.08.17
Fazit: Wer sich durch nicht autorisierte Cold Call Anrufe (egal ob gewerblich oder privat) und den damit verbundenen Kaltakquisen belästigt fühlt, sollte Anzeige bei der BNetzA erstatten.