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Rechtsberatung

Wenn du dich betrogen oder belästigt fühlst, kontaktiere unmittelbar einen Rechtsanwalt - er wird dem Spuk ein schnelles Ende bereiten. Es gibt viele Anwälte, die sich auf den Bereich Verbraucherschutz spezialisiert haben. Davor musst du jedoch sicher sein, dass du über genügend Informationen zu dem Anruf verfügst, wie z.B. der Name des Anrufers, der Firmenname, der genaue Zeitpunkt des Anrufs usw. Wichtig ist auch, dass du zuerst weißt, welche Rechte du hast und welche Gesetze der Anrufer verletzt hat. Daher haben wir für dich auf dieser Seite die Infos zu deinen Rechten und den aktuellen Gesetzen zusammengestellt.

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Was sind meine Rechte?

1. Unerwünschte Telefonwerbungen Es ist nicht so, dass du Telefonterror-Attacken wehrlos ausgeliefert bist. Das deutsche Recht hat für genau solche Fälle 2013 das Telefonwerbegesetz erlassen. Demnach sind jegliche Werbeanrufe, denen du nicht ausdrücklich eingewilligt hast, illegal. Die Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Wettbewerbszwecken angerufen zu werden. Bestehende geschäftliche Beziehungen zum privaten Endabnehmer rechtfertigen grundsätzlich keine andere Beurteilung. Der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro durch die Bundesnetzagentur gemäß § 20 UWG geahndet werden kann. Wenn du durch Faxwerbungen belästigt wirst, haben wir einen Blogartikel mit der aktuellen Rechtslage und weiteren Tipps zu diesem Thema.

2. Unterdrückte Nummern Bei Telefonwerbungen darf die Rufnummer des Anrufenden nicht unterdrückt werden. Dies ergibt sich aus § 102 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG). Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann nach § 149 Abs. 1 Nr. 17 c i.V.m. Abs. 2 TKG mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bebußt werden. Für zukünftig eingehende Anrufe kannst du die Einrichtung einer sog. Fangschaltung beantragen, um die unterdrückte Rufnummer sichtbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass der Dienst oft kostenpflichtig ist.

3. Phishing-Anrufe Manchmal erhältst du unverlangte Anrufe, in deren Verlauf du unter einem Vorwand zur Angabe oder auch Bestätigung von persönlichen Daten, wie z. B. Kontaktdaten wie Name und Adresse, Kontoverbindungsdaten, PINs und TANs für das Online-Banking, Kreditkartennummern oder Passwörtern, aufgefordert wirst („Phishing“). Häufig werden die preisgegebenen Daten dazu genutzt, Beträge von unseren Bankkonten abzubuchen. Persönliche Informationen und Bankkontodaten sollten auf keinen Fall durch Anrufe, besonders mit Fremden, übermittelt werden. Nur wenn man dem Anrufer vertraut und wenn es sich um seriösen Vertragspartner handelt, kann man die aufgeforderten persönlichen Daten mitteilen. Heutzutage verwenden auch Betrüger SMS und E-Mail, um unsere Daten zu bekommen. Weitere Information zum Thema Phishing-SMS findet ihr hier.

4. Kostenfälle bei Rückruf Oft wird man auch angerufen und wenn man an das Telefon geht kommt einem nur noch das Freizeichen entgegen. Um herauszufinden wer sich hinter der unbekannten Nummer steckt, ruft man einfach schnell zurück und landet in irgendeiner Warteschleife. Der große Schreck kommt mit der Telefonrechnung ins Haus, wenn man bemerkt wie hoch doch der Minutenpreis für die freundliche Musik der Warteschleife war. Um diese Unannehmlichkeiten zu verhindern wurde im September 2012 das Telekommunikationsgesetz aktualisiert. Damit müssen die ersten zwei Minuten der Warteschleife kostenfrei sein, wenn der Anruf nicht ohnehin einen pauschalen Preis hat. Diese Regelung greift auch wenn du weiterverbunden wirst, da erneut ein Verbindungsaufbau stattfindet. Wartezeiten während des Gesprächs, weil dir zB ein Sachbearbeiter eine Telefonnummer raussucht, musst du allerdings leider zahlen.

Schon zu spät. Was mach ich jetzt?

Leider kann es trotzdem passieren, dass du an jemanden gerätst, der es mit dem Gesetz nicht ganz genau nimmt. Immer wieder berichten uns Leute, dass sie Rechnungen zu Verträgen ins Haus bekommen, die sie nie abgeschlossen haben. Betrüger bedienen sich allen Tricks und Kniffen um ihre Produkte an den Mann zu bringen. Das reicht von der simplen Abo-Falle bis hin zu Tonbändern, die zum Vorteil der Betrüger zusammengeschnitten werden. Wenn dir so etwas passiert sein sollte, oder du dir vielleicht doch von einem Anrufer etwas aufdrängen lassen hast und es jetzt bereust, haben wir hier ein Paar Vorschläge für dich.

Als allererstes solltest du Ruhe bewahren. Große Zahlen auf unerwarteten Rechnungen können sehr beunruhigend sein, aber in vielen Fällen kommt es nicht zur Zahlung. Du solltest die Thematik einem Anwalt schildern und Anzeige erstatten. Die Aufgabe von tellows ist es Menschen, die von derselben Nummer belästigt werden, zusammenzubringen. Oftmals ist es sinnvoll über eine Sammelklage nachzudenken.

Wenn du etwas Gutes für die Community machen möchtest, dann melde die Nummer an die Bundesnetzagentur.

Anwaltlich geprüfte Vordrucke zu verschiedenen Anliegen wie Widersprüchen, Widerrufen oder dem Stellen einer Strafanzeige findest du im tellows Magazin.

Weitere Artikel zur aktuellen deutschen Rechtslage:

magazine
Ausführliche Informationen über die aktuelle Rechtslage findest du in unserem tellows Magazin. Auf 32 Seiten wird das Thema Telefonbetrug aus jedem erdenklichen Winkel beleuchtet. Neben juristischen Informationen finden sich auch Artikel darüber, wie Betrüger im Vorfeld überhaupt erst an deine Nummer kommen. Auch wie du dich am besten gegen belästigende Anrufe schützen kannst, ist ausführlich im Magazin erklärt.

Wenn alles das nichts geholfen hat, enthält das tellows Magazin zahlreiche Vordrucke und Vorformulierungen um unwissentlich am Telefon geschlossene Verträge zu revidieren oder Aufforderung zur Unterlassung der Datennutzung.

Hat das dein Interesse geweckt? Dann finde hier weitere Informationen zum offiziellen tellows Magazin!


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